Peter Koch GmbH seit 1997 am Markt
Die Peter Koch GmbH Wertpapierhandelsbank (vormals Peter Koch Xchange Brokers GmbH) besteht seit Oktober 1997. Anfangs war die Gesellschaft mit der Kursfeststellung im amtlichen Rentenmarkt betraut. Hierzu erhielt sie den Auftrag durch die Hessische Börsenaufsichtsbehörde.
Die Gesellschaft nutzte die börslichen Rahmenbedingungen, um sich von der reinen Kursmaklertätigkeit hin zum Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu entwickeln.
Weitere Geschäftsfelder beinhalten die Orderausführung für Institutionelle Kunden in allen an den deutschen Börsen gehandelten Wertpapieren, sowie die Betreuung in- und ausländischer Aktiengesellschaften auf ihrem Weg zu einem "Primary Listing" an der Frankfurter und/oder der Berliner Wertpapierbörse. Ausländischen Aktiengesellschaften bieten wir außerdem ergänzend zur Notierung an ihrer Heimatbörse die Möglichkeit eines "Dual Listings" ihrer Aktie an der Frankfurter und/oder Berliner Börse.
Firmenphilosophie
Unser Anliegen als modernes Dienstleistungsunternehmen ist es einen ständig marktorientierten Service für unsere Kunden zu bieten. Getreu unserem Motto: "Ihr Erfolg ist unser Ziel".
Durch unsere flexible Firmenstruktur sind wir in der Lage, jederzeit auf veränderte Marktsituationen einzugehen, um daraus neue Geschäftsideen zu entwickeln und umzusetzen. Unsere Aufgabe wird auch in Zukunft darin bestehen, unser Handelsgeschäft mit innovativer Computertechnik kompetent durchzuführen bzw. zu unterstützen, ohne dabei die menschliche Seite des Handels aus den Augen zu verlieren.
Ihr Peter Koch Team
Peter Koch GmbH
Wertpapierhandelsbank
Große Bockenheimer Straße 50
D-60313 Frankfurt
Tel.: + 49 69 - 13 81 21 0
Fax: + 49 69 - 138121-21
E-Mail: info@kochbank.de
Zulassung und Überwachung
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat Herrn Peter Koch (Geschäftsführender Gesellschafter) per 01.10.1997 zum Kursmakler an der Frankfurter Wertpapierbörse bestellt.
Die Kursmaklertätigkeit wurde in die Peter Koch GmbH Wertpapierhandelsbank nach § 34a BörsG integriert.
Die Gesellschaft hat die Genehmigung als Finanzdienstleister durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erteilt bekommen und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben überwacht.
Im Zuge des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes wurde die Aufsicht auf das Bafin übertragen. Desweiteren untersteht die Gesellschaft der EDW, der Börsenaufsichtsbehörde des Landes Hessen, der Landeszentralbank Hessen-Thüringen und der Handelsüberwachungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse.
Deutsche Börse AG
Deutsche Bundesbank
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Frankfurter Wertpapierbörse